Testergebnisse

VORTEILE DES PATENTRECHTLICH ANGEMELDETEN GREENBOND™ E-0 BINDEMITTELS

Formaldehyd

Absolut Formaldehyd – freies Bindemittel “NAF” – Bindemittel (no added formaldehyde), somit absolut “E-0”, d.h. der Formaldehydgehalt der damit hergestellten Holzwerkstoffe ist entsprechend auf dem Level des Formaldehydgehaltes von natürlichem Holz.

Prüfergebnisse:

Zertifizierung durch das Holzforschungsinstitut in Posen im Kammerverfahren = 0,008 ppm,

Certyfikat wydany przez Instytut WKI w Brunszwiku w procesie komorowym = 0,007 ppm.

Darüber hinaus wurde am 28.4.2017 eine interessante und sehr aufschlussreiche Formaldehyd- Prüfung am Institut für Holztechnologie Posen 186 BOS / 2017 durchgeführt.

 Konzentration nach 24 h
Platte No.1MDF Platte 6mm dick ohne jegliches Bindemittel verpresst.0,110 ppm
Platte No.2 MDF Platte mit 5% GreenBond™ P30,042 ppm
Platte No.3 GreenBond™ P3 auf neutraler Glasplatte (Menge wie in No.2)0,004 ppm

Während “Platte 1”, also die reine Verdichtung absolut unbeleimter Holzfasern zu einer Platte ( ohne statische Funktion) Messwerte knapp über dem E1 – Bereich aufwies, offensichtlich allein verursacht durch die thermische Beaufschlagung aus dem Holz selbst, beweisen die Ergebnisse der Versuche 2 und 3 ganz klar die enorme sog. “Fänger – Wirkung” des Greenbond P3 – Bindemittels.

GreenBond™ P3 Bindemittel enthalten nicht nur absolut kein Formaldehyd, sondern sind darüber hinaus sogar in der Lage, Formaldehyd chemisch abzubinden, der auf anderem Weg in die Platte gelangt ist, wie z.B. über anteilige Verwendung von Recyclingholz.

Durch die gute Mischbarkeit mit Harnstoffharzen kann so auch die anteilige Mitverwendung von GreenBond Bindemitteln in herkömmlichen formaldehydhaltigen Leimen eine Absenkung der Gesamtemission erreicht werden.
 

VOC Werte

Flüchtige organische Verbindungen “VOC” (volatile organic compounds) ist eine Sammelbezeichnung für alle organischen Kohlenstoff – haltige Stoffe, die schon bei niedrigen Temperaturen wie z.B. bei Raumtemperatur als Gas vorliegen, also flüchtig sind. Neben Geruchsaspekten können damit im Einzelfall auch bestimmte Gefahrenmerkmale wie Brennbarkeit, Reizwirkung und Giftigkeit bis hin auch zu krebserzeugenden, mutagenen und erbgutverändernden Eigenschaften verbunden sein.

Vor dem Hintergrund allgemein zunehmender Allergien und entsprechend größer werdenden gesundheitlichen Maßnahmen und Überlegungen im häuslichen Umfeld kommt auch der Forderung nach möglichst niedrigen VOC – Emissionen aus Möbel- und Bauprodukten immer mehr Bedeutung zu.

Folgende Emission wurde bei dem GreenBond™ E-0 Bindemittel ermittelt.

MDF/HDF Platte mit 8 % Bindemittelanteil ( Feststoff bezogen auf atro Holz.)

VOC Prüfung am Institut für Holztechnologie Posen Nr 350-BOS/2017 vom 16.06.2017.
 
SubstanzCas – NoKonzentration nach [h]Wartości graniczne
5h24h48h
[µg/m³][µg/m³][µg/m³][µg/m³]
Aceton  67-64-11412121200
Essigsäure64-19-7203453120
Pentanal110-62-333212
n-Heksanal66-25-11499890
alfa-Pinen80-56-85441400
Benzaldehyd100-52-745590
3-Caren13466-78-93321500
Acetophenon98-86-2311490
Nonanal 124-19-6122900
Dekanal 112-31-2122900
 
Summe Total VOC687592 
Summe VVOC (<C6)344665
Summe VOC (C6-C16)342927

Grenzwerte TVOC3: < 10 mg/m. nach 3 Tagen in der Kammer und TVOC28 : < 1 mg/m. nach 28 Tagen in der Kammer

REACH – Verordnung, Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, MAK), Anlagenemissionen gemäß TA-Luft

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Zudem wurden diverse Erlasse wie die EU-Nickelrichtlinie durch REACH ersetzt.

Nur der Vollständigkeit halb sei an dieser Stelle auch erwähnt, daß mit Bezug auf die Greenbond Bindemittel selbstverständlich auch alle Aspekte der Reach – Verordnung eingehalten werden.

Da, wie bereits ausgeführt, keine kritisch eingestuften Rohstoffe in den Greenbond – Rezepturen Verwendung finden, gilt gleiches auch für jede einzelne Bindemittel-Komponente.

Der Summenwert der Massenkonzentration organischer Stoffe, die als Abluft aus den Produktionsanlagen an die Umwelt abgegeben werden darf, ist für Stoffe der Klasse 1 derzeit auf momentan 20 ppm ( 20 mg/m3) und für krebserzeugende Stoffe auf 1 mg/m3 begrenzt.

Da Formaldehyd auch als “krebserzeugend” eingestuft ist, müßte für Formaldehydemissionen in industrieller Abluft neuerdings auch der Grenzwert 1 mg/m. angewendet werden und das mit Wirkung zum 17.08.2017 EU-Erlass vom …

Da die SESTEC Bindemittel selbst überhaupt kein Formaldehyd beinhalten, sie ihrerseits sogar Formaldehyd binden und somit mögliche Formaldehydemissionen aus anderen Komponenten und Rohstoffen der Holzwerkstoffprodukte sogar noch erniedrigen können, ist es möglich die Emissionen eines Werkes gesamthaft durch die Verwendung von SESTEC – Bindemitteln abzusenken; letztendlich bis hin zu dem vom Gesetzgeber geforderten Wert 0, d.h. < 1 mg/m3.

Last but not least sei auch erwähnt, daß es bei der Verwendung von SESTEC GreenBond Bindemitteln auch keine Probleme gibt im Bereich des Arbeitsschutzes. Die vom Gesetzgeber geforderten maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen die sog. “MAK”-Werte bei der Produktion von Plattenwerkstoffen werden problemlos eingehalten.